Private Krankenkassen, die Beihilfe sowie die Heilfürsorge zahlen die Vorgespräche und übernehmen je nach Versicherungsvertrag die Kosten der Therapie in unterschiedlichem Umfang. Über die genauen Stundenzahlen informiert Sie Ihre Krankenkasse – bitte erkundigen Sie sich dort direkt.
Gesetzliche Krankenkassen und Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten in einer Privatpraxis wie meiner nur in Ausnahmefällen, im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“. Welche Möglichkeiten es hier gibt, kann ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler therapeutische oder beratende Unterstützung bekommen. Sie würden dann die Stunden selbst bezahlen und wären von den Regularien Ihrer Krankenkasse unabhängig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).